Für Ihre persönliche Sicherheit: Achten Sie auf den baulichen Brandschutz F90
Der bauliche Brandschutz ist in sog. Brandklassen unterteilt. Die Brandklasse A umfasst Brände von organischen Stoffen, also zum Beispiel Papier, Kohle oder Holz. In der Brandklasse B sind Brände von flüssigen Stoffen subsummiert. Dazu zählen u.a. Benzin oder Lacke. Die Klasse C beschreibt Gasbrände von Propan, Methan oder Butan. Für den vorbeugenden Brandschutz von Installations- und Versorgungsschächten gilt die Feuerwiderstandsklasse F90. Die Bezeichnung F90 besagt, dass der Schacht den Flammen für mindestens 90 Minuten standhalten muss.
Wir informieren Sie über den baulichen Brandschutz F90 für Schächte
Etliche Vorschriften regeln die jeweiligen baulichen Brandschutzerfordernisse. Leitungen, Rohre und Schächte sind immer neuralgische Stellen in einem Gebäude. Ein wichtiger Teil des vorbeugenden Brandschutzes entfällt insbesondere in größeren Gebäuden auf die Installations- und Versorgungsschächte. Jeder Immobilienbesitzer tut gut daran, den Schächten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Im Falle eines Feuers kommt es leider vor, dass sich Flammen über die Schächte im im gesamten Gebäude verbreiten. Durch die Thermik steigen Flammen, Qualm und Rauch nach oben. Diese physische Eigenheit mit einer qualitativ hochwertigen Schachtdämmung wirksam gedrosselt. Mit Hilfe von Einblasmaschinen wird brandhemmender Dämmstoff in das Mauerwerk bzw. den Schacht eingeführt. Der Schacht wird vollumfänglich ausgefüllt, Flammen haben keine Chance mehr. Ein von uns gern genommener Dämmstoff um die Bestimmungen der Feuerwiderstandsklasse F90 einzuhalten, ist Steinwolle. Dämmstoff aus Steinwolle ist wasserabweisend, nicht brennbar und formbeständig. Als Brandschutz für Installations- und Versorgungsschächte hat sich Steinwolle als ideal erwiesen.